Der Staat muß dafür Sorge tragen, daß die Rechte seiner Bürger in jeder Situation gewahrt werden. Daher ist der Staat verpflichtet, einem Beschuldigten in bestimmten Fällen einen Anwalt als Verteidiger zur Seite zu stellen, der dessen Interessen gegenüber Polizei und Justiz vertritt und seine Rechte wahrzunehmen hilft. Das bedeutet: Sie können Ihren Strafverteidiger frei wählen. Der Staat muß für die Kosten Ihrer Verteidigung in Vorleistung gehen und sie ggf. komplett übernehmen. Möglicherweise haben Sie mit der Anklageschrift ein Schreiben des Gerichts erhalten, in welchem Sie aufgefordert werden, einen Anwalt zu benennen, der Ihnen als Pflichtverteidiger beigeordnet werden soll, oder in dem steht, daß "ein Fall der notwendigen Verteidigung vorliegt". In diesem Fall ist ein Pflichtverteidiger zwingend erforderlich. Sie sollten innerhalb der genannten Frist einen Verteidiger Ihrer Wahl beauftragen, anderenfalls wird Ihnen ein Anwalt zugewiesen. Sie sind angeklagt oder von der Polizei zu einer Vernehmung geladen worden und möchten wissen, ob eine Pflichtverteidigung in Ihrem Fall in Frage kommt. Vielleicht sind Sie der Meinung, daß die Tat, die Ihnen vorgeworfen wird, komplexer ist, als die Ermittlungsbehörden vermuten und die Voraussetzungen für eine Pflichtverteidigung vorliegen könnten. In allen Fällen gilt: Werden Sie aktiv! Suchen Sie sich einen Strafverteidiger Ihrer Wahl! Lassen Sie sich anwaltlich beraten, ob eine Pflichtverteidigung in Ihrem Fall in Frage kommt.

Pflichtverteidigung

Telefon 040 229 30 33 Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht HENDRIK ROMMEL     Im Notfall 0171 741 13 30 STRAFVERTEIDIGER
Der Staat muß dafür Sorge tragen, daß die Rechte seiner Bürger in jeder Situation gewahrt werden. Daher ist der Staat verpflichtet, einem Beschuldigten in bestimmten Fällen einen Anwalt als Verteidiger zur Seite zu stellen, der dessen Interessen gegenüber Polizei und Justiz vertritt und seine Rechte wahrzunehmen hilft. Das bedeutet: Sie können Ihren Strafverteidiger frei wählen. Der Staat muß für die Kosten Ihrer Verteidigung in Vorleistung gehen und sie ggf. komplett übernehmen. Möglicherweise haben Sie mit der Anklageschrift ein Schreiben des Gerichts erhalten, in welchem Sie aufgefordert werden, einen Anwalt zu benennen, der Ihnen als Pflicht- verteidiger beigeordnet werden soll, oder in dem steht, daß "ein Fall der notwendigen Verteidigung vorliegt". In diesem Fall ist ein Pflichtverteidiger zwingend erforderlich. Sie sollten innerhalb der genannten Frist einen Verteidiger Ihrer Wahl beauftragen, anderenfalls wird Ihnen ein Anwalt zugewiesen. Sie sind angeklagt oder von der Polizei zu einer Vernehmung geladen worden und möchten wissen, ob eine Pflicht- verteidigung in Ihrem Fall in Frage kommt. Vielleicht sind Sie der Meinung, daß die Tat, die Ihnen vorgeworfen wird, komplexer ist, als die Ermittlungsbehörden vermuten und die Voraussetzungen für eine Pflicht- verteidigung vorliegen könnten. In allen Fällen gilt: Werden Sie aktiv! Suchen Sie sich einen Strafverteidiger Ihrer Wahl! Lassen Sie sich anwaltlich beraten, ob eine Pflichtverteidigung in Ihrem Fall in Frage kommt.

Pflichtverteidigung

Im Notfall 0171 741 13 30
HENDRIK ROMMEL
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht
STRAFVERTEIDIGER